Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch beim Arbeitsamt beantragen

Fahrtkostenerstattung vom ArbeitsamtAls Bezieher von Arbeitslosengeld ist es Ihr Ziel, möglichst schnell einen neuen Job zu finden. Gleichzeitig hält Sie die Arbeitsagentur dazu an, selbst die Initiative zu ergreifen. Dies wird gefördert in Form der Erstattung der Fahrtkosten zu ihrem Bewerbungsgespräch. Allerdings müssen Sie das beantragen. Wie das funktioniert erklären wir in unser folgenden Anleitung.

Bewerbungsgespräch

Werden Sie von einem potenziellen Arbeitgeber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, geht der Gesetzgeber meist davon aus, dass dieser Ihnen ihre Fahrtkosten zurück erstattet. Da das in der Realität jedoch oft nicht der Fall ist, und der Arbeitgeber möglichst viele Bewerber einlädt, um sich eine große Auswahlmöglichkeit vorzubehalten, müssen Bewerber für die Fahrtkosten oft selbst aufkommen. Die Agentur für Arbeit weiß das, und gibt daher auch die Möglichkeit der Erstattung von angefallenen Fahrtkosten.

Voraussetzungen zum Antrag

Als erstes gilt es, bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet zu sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie von dieser auch Arbeitslosengeld beziehen müssen. Auch als Ausgelernter, Fach- oder Hochschulabsolvent können Sie sich arbeitssuchend melden, wenn Sie zuvor noch keine Anstellung hatten und haben damit die Chance auf Unterstützung.

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten

Der Antrag muss unbedingt vor Reiseantritt gestellt werden, da er ansonsten nicht berücksichtigt wird. Auch sollten Sie den offiziellen Weg einhalten, den man zum Beispiel über Google Maps oder die Bahnauskunft erhält, um direkt zum Ziel zu gelangen. Andernfalls gibt es keinen Anspruch auf Unterstützung. Nach Einreichen des Antrags sollten Sie ein Antragsformular erhalten. Dieses Formular gilt es nun auszufüllen. Inhalt des Formulars werden der Preis, die Dauer, die Fahrtstrecke und andere für ihre Fahrt relevante Daten sein. Eine Übernachtung kann jedoch nur dann erstattet werden, wenn die Heimfahrt nach dem Bewerbungsgespräch nicht mehr möglich ist.

Download des Antrags auf Erstattung der Bewerbungskosten

Einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten durch die Agentur für Arbeit gibt es nicht direkt zum Download. Der zuständige Sachbearbeiter muss den Antrag persönlich aushändigen und diesen mit einem Stempel versehen. Um den Kontakt zur Argentur für Arbeit kommt man also nicht herum. Jedoch ist auch eine telefonische Anmeldung mit anschließender Postsendung möglich, um sich die Bewerbungskosten mit dem Nachweis der Eigenbemühungen erstatten zu lassen.

Nachweise vom Arbeitgeber

Selbstverständlich muss das alles nachgewiesen werden. Aber was bedeutet das für Sie? Sie müssen ihren potenziellen Arbeitgeber darum bitten, ihnen zu bescheinigen, dass er nicht für Ihre Fahrtkosten aufgekommen ist. Außerdem muss der Zeitpunkt des Bewerbungsgespräches von ihm bestätigt bzw. angegeben werden. Sollte der Arbeitgeber Ihnen einen Teil der Fahrtkosten erstatten, wird dieser später verrechnet.

Einreichung bei der Arbeitsagentur

Wieder Zuhause angekommen müssen Sie nur noch den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten abgeben. Im Normalfall erhalten Sie dann den Vollbetrag oder zumindest einen Zuschuss zurück. Für die Fahrtkosten gilt die Übernahme von 0,20 €/km bzw. maximal 130 € pro Fahrt. Maximal jedoch 260 € pro Jahr.

 

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22 thoughts on “Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch beim Arbeitsamt beantragen

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  2. Das ist ja mal ein informativer, sorgfältig mit Liebe zum Detail geschriebener Artikel. Vielen Dank! 🙂

  3. Meine Sachbearbeiterin sagte mir, da ich ja gearbeitet habe (bis Januar 2018) muss ichwas angespart haben, ich soll die Fahrkosten selber tragen

    1. Nette Aussage deiner Sachbearbeiterin aber Gesetz ist Gesetz. Fakt ist, Reisekosten vor Fahrtantritt beantragen, Termin und nicht Erstattung der Reisekosten vom Arbeitgeber bestätigen lassen, mit Unterschrift! (eM@il gilt nicht). Weiterleiten und glücklich sein.

    2. Ja, das ist wirklich unerhört.
      Es ist ja schon schlimm genug, dass man den Antrag vorher einreichen muss, worüber man natürlich nicht informiert wird, mir hat man vorher, selbst auf direkte Nachfrage einfach keinen Antrag geschickt.

  4. Hallo,
    ich habe eine kleine Frage, wie ist es, wenn man sich noch im Studium befindet, sich aber schon bewirbt. Kann ich mich dann trotzdem als Arbeitssuchend melden, bzw. wenn nicht, kann ich trotzdem einen solchen Antrag stellen?
    Danke schonmal

  5. Fahrkosten unter 7€ wurden bei mir nicht übernommen.

    Begründung: Verwaltungskosten höher als der Nutzen und ich hätte auch günstiger mit den Öffentlichen fahren können.

    Taja.

    1. Das ist eine Ausrede, sofern der ÖPNV nicht wesentlich günstiger gewesen wäre, hast du trotzdem einen Anspruch auf Erstattung.

    1. Für die Fahrtkosten gilt die Übernahme von 0,20 €/km bzw. maximal 130 € pro Fahrt. Maximal jedoch 260 € pro Jahr.

    2. Ich hatte meinem Berater auf dem Arbeitsamt gesagt das ich 350km entfernt ein Vorstellungsgespräch habe und er will mir den Antrag zuschicken .also könnte ich doch schon schon fahren oder nicht.

  6. mein sohn hat ein bewerbungsgespräch 500 km vom wohnort entfernt.er sprach mit seiner vermittlerin und sie sagte er bekomme keine fahrkosten.ist das rechtens?

    1. Nein, es werden, was die Fahrtkosten per Auto betrifft, maximal 130€/650km pro Fahrt (hin und zurück) und 260€ pro Jahr mit 20ct/km übernommen.
      Sofern die 260€ für das Jahr also noch nicht aufgebraucht sind, werden die Fahrtkosten erstattet, wenn ihr Sohn sich zuvor (vor jeder Fahrt) vom Sachbearbeiter einen Antrag* holt und diesen VOR Fahrtantritt einreicht, ansonsten besteht kein Anspruch.

      *am besten gleich Mehrere, damit man welche liegen hat

  7. Ich hatte erst gestern (24.04.2019) mit meiner Tochter einen Termin beim JobCenter bzgl. Ausbildung. Dabei sagte mir die Sachbearbeiterin auf meine Frage nach Reisekostenerstattung, dass man grundsätzlich Anspruch auf 30 Cent€/KM habe.
    Ich war mit meiner Tochter zwei Wochen vorher zu Vorstellungsgesprächen für ein FÖJ in Norddeutschland, einfach 835 KM.
    Laut der Sachbearbeiterin hätte sogar nicht nur ich als Fahrer, sondern auch noch meine Tochter als Beifahrerin einen ermäßigten Satz Fahrtkosten erstattet bekommen…wenn ich denn vorab den Antrag gestellt hätte! Wo ich mir im Nachhinein in den A… beißen könnte, dass ich daran nicht gedacht habe! Ich ging jedoch davon aus, dass nur Fahrtkosten erstattet werden, wenn sie im Rahmen von Vorstellungsgesprächen für eine Ausbildung/ein Studium/einen Job anfallen, nicht jedoch auch bei einem Vorstellungsgespräch für ein FSJ/FÖJ.
    Aber was ich sagen wollte, die Sachbearbeiterin hat mir mehrfach mitgeteilt, dass es 30 Cent auf den KM erstatt gibt und nicht 20 Cent! Auch sagte sie nichts bzgl. einer (Horst-Seehofer-Gedächtnis-)“Obergrenze“ bei der Erstattung von Fahrtkosten. Und ich sagte ihr ja, dass wir nach Norddeutschland gefahren sind.
    Reden wir hier von verschiedenen Erstattungsansprüchen??
    Eigentlich doch nicht, oder? Fahrtkosten sind Fahrtkosten!

  8. Hallöle, mal ne andere Frage, ich bin gerade umgezogen zwecks neuer Jobsuche, habe mich dementsprechend erst angemeldet beim jobcenter und warte auf meinem Bewilligungsantrag bzw dem Geld ansich ..derzeit habe ich aber kein Geld für Fahrten zum Bewerbungsgespräch hin. Im endeffekt ein Sonderfall, kann das Jobcenter bzw Arbeitsamt das Geld vorstrecken wenn ich ein Bewerbungsgespräch habe bevor mein Geld erscheint?

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